Privatärztliche Abrechnungen ...

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... und erfolgreiche Forderungsüberwachung
Im Gründungsjahr 1963 wurde die private Abrechnung für Ärzte noch nach der Preussischen Gebührenordnung abgewickelt. Diese wurde durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) 1965 dem medizinischen und technischen Fortschritt angepasst.
Zu dieser Zeit wurden die Behandlungsfälle noch mit einem Faktor bis zum 6-fachen der GOÄ abgerechnet.
Mit der Einführung der GOÄ von 1982 und den nachfolgenden Änderungen und Neufassungen bestimmten vor allem gesetzliche Anforderungen die Abrechnungen. Das hat zur Folge, das seither die private Abrechnung einen umfangreichen Informationsstand des Anwenders fordert, bei dem eine ständige Aktualisierung notwendig ist.
Das erfordert nicht nur erfahrenes Personal, sondern auch ständig aktuelle Software, kompatible Hochleistungsrechner, Sachkunde und juristische Fachbetreuung.
Hinzu kommen die ständig komplizierter werdenden behördlichen Abrechnungen, ausländische Versicherungen, internationale Rechtsprechung und vieles mehr.
Wir bieten Ihnen dieses technische und fachliche Know-How, die internationale Erfahrung und erleichtern Ihnen damit die Behandlung Ihrer Patientinnen und Patienten.
Links zu Fachbereichen
Die Angebote für unterschiedliche Fachbereiche finden Sie hier:
Für niedergelassene Ärzte bietet sich zumeist die Abrechnung gemäß der Datenerfassung während der Sprechstunde.
Die Chefarztabrechnung der ambulaten und stationären Behandlung erfordert einiges an Sachkunde. Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung.
Die Zahnarztabrechnung gebietet einiges zur Beachtung - immer wieder in der Diskussion stehen die Abrechnungen für Zahnersatz und gerade die hohe Anzahl an Privatrechnungen auch für Kassenpatienten erfordern eine fachkundige Forderungsüberwachung.
Für Heilpraktiker gibt es die Heilpraktiker Gebührenordnung, die oft nicht optimal angewandt wird. Unsere Erfahrung und die professionelle Abwicklung hat schon einigen Kolleginnen und Kollegen erhebliche Vorteile gebracht.